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Umwelt
REACH Informationen

Was ist REACH?

Es handelt sich bei REACH um das neue europäische Chemikalienrecht. Die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlich und löst zahlreiche bestehende gesetzliche Regulungen ab.



NOVA Erklärung zu REACH

Nach unserem Verständnis und auf unsere Nachfrage hin über das "reachnet-Portal" wurde uns vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW bestätigt, dass wir als Importeur von Widerständen und Kondensatoren nicht von dieser Verordnung betroffen sind.

Von Artikel 7 der REACH Verordnung - daß ein Stoff unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden soll - sind die Produkte (Passive Bauelemente wie Film-Kondensatoren, Alu-Elkos und Widerstände), die unser Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU importiert, nicht betroffen.

Da wir als Distributor keine eigene Entwicklung und Produktion in unserem Hause betreiben, sind wir auf die diesbezüglichen Deklarationen der europäischen Hersteller angewiesen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir die relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung stellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, daß wir derzeit keine kundenspezifischen Fragebögen beantworten und aufgrund der Komplexität der Thematik und der Vielzahl der Artikel und Hersteller keine umfassende Bestätigungen in unserem Namen geben können.



NOVA ergänzende Erklärung vom 9.12.2008

Die Kandidatenliste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) wurde durch die ECHA veröffentlicht und wird Grundlage für die Aufnahme am 01.06.2009 für Anhang XIV der REACH-VO sein. Somit gilt ab sofort für alle Beteiligten innerhalb der Lieferkette die Informationspflicht nach Artikel 33 der REACH. Unsere Lieferanten wurden von uns über die Veröffentlichung der Kandidatenliste durch die ECHA informiert und auf die entstehende Informationspflicht innerhalb der Lieferkette hingewiesen.

Wir als Lieferant von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen werden unsere Informationspflicht aus Artikel 33 der REACH Verordnung wahrnehmen. Als Importeur von Erzeugnissen werden wir prüfen, ob unsere Erzeugnisse Stoffe aus der Liste der "besonders besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) enthalten. Erzeugnisse, die bei ihrer normalen Verwendung absichtlich Stoffe freisetzen, werden von uns nicht in die EU eingeführt.